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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Medizinrecht der Kanzlei Scholz
Arzthaftung im Medizinrecht
Rechtsanwalt Medizinrecht Herten

Arzthaftung und Auf­klärungs­pflicht­verletzung

Einwilligung in die ärztliche Be­handlung

Die ärztliche Behandlung verletzt die körperliche Integrität des Patienten und stellt damit eine Körperverletzung dar.

Hat der Patient wirksam in die Behandlung eingewilligt, ist die Be­handlung gerechtfertigt. Die wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Die Aufklärung muss vollständig sein und durch den Arzt erfolgen. Es muss über die Be­handlungs­maßnahme, Risiken, Erfolgs­aus­sichten und Be­hand­lungs­alter­nativen aufgeklärt werden. Die Aufklärung muss zudem rechtzeitig erfolgen. Bei Notfällen und Schön­heits­opera­tionen gelten besondere An­forder­ungen.

Wir prüfen für Sie, ob die Aufklärung den justiziellen Anforderungen genügt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Arzt­haftungs­fall gegeben.

Recht gut erklärt