





Arzthaftungsrecht
Ein besonderer Interessenschwerpunkt der Anwaltskanzlei liegt im Medizinrecht, dort insbesondere im
- Arzthaftungsrecht.
Die zivilrechtliche Haftung des Arztes sowie Krankenhausträgers oder Zahnarztes bei
- klassischen Behandlungsfehlern
- Pflegefehlern und Mängeln in der Organisation
- der Verletzung von Aufklärungspflichten
- Dokumentationsmängeln
ist ein ständiges Arbeitsfeld der Kanzlei.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf
- Schmerzensgeld
- Heilungskosten
- Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden
- sowie ggf. einer Schmerzensgeldrente.
Zu ausgewählten Themen finden Sie hier nähere Informationen:
Arzthaftung | Behandlungsfehler Arzthaftung | Aufklärungspflichtverletzung Schadenersatz | Schmerzensgeld