





Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
Besteht ein Arzthaftungsanspruch, haben Sie beispielsweise ggf. einen Anspruch auf Ersatz von
- Heilungskosten
- vermehrten Bedürfnissen (z.B. behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung)
- Haushaltsführungs- und Verdienstausfallschaden
- Unterhalt
- Beerdigungskosten
- Zahlung einer Schmerzensgeldrente
Das Schmerzensgeld ist ebenfalls ein Schadenersatzanspruch. Es dient dem Ausgleich immaterieller Schäden, die sich im Gegensatz zu den materiellen (Vermögens-)schäden nicht so einfach beziffern lassen. Es hat Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. D.h. der Geschädigte erhält für Stärke und Ausmaß der erlittenen Beeinträchtigung zur Genugtuung eine Entschädigung. Zugleich dient es als Ausgleich für das, was der Geschädigte ihm angetan hat.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt vom Einzelfall ab.
Gerne übernehmen wir für Sie die Bezifferung Ihres Schmerzensgeldanspruches.